AGBs Carambuco

AGBs Sprachreisen Carambuco

01. Anmeldung zu Ihrer Sprachreise
Sie buchen Ihre Sprachreise bei Sprachreisen Carambuco® mittels unseres Online-Formulars im Internet oder des gedruckten Formulars, per Brief, Fax, Telefon oder E-Mail. Sie bieten uns mit der Übermittlung Ihrer Reservierung den verbindlichen Abschluss des Reisevertrages an und erhalten unverzüglich eine Buchungsbestätigung per Mail.

Durch die Ihnen per Mail und per Post zugestellte schriftliche Buchungsbestätigung nehmen wir Ihr Vertragsangebot an.

02. Zahlungsform
Wir haben Ihre an Sprachreisen Carambuco® zu leistenden Zahlungen bezüglich Ihrer Sprachreise lt. § 651 k Abs. 3 BGB abgesichert. Nach Vertragsabschluss senden wir Ihnen einen Sicherungsschein zu, ausgestellt von der R+V-Versicherung in Wiesbaden, zusammen mit der schriftlichen Buchungsbestätigung/Rechnung, sobald Sie mehr als eine Leistung bei uns gebucht haben. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung/Rechnung, entrichten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtreisepreises. Die Zahlung der restlichen Gebühren wird bis 21 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern Ihnen der Sicherungsschein übergeben worden ist. Bei Buchung von einer einzigen Leistung ist die Aushändigung eines Sicherungsscheines gesetzlich nicht vorgesehen. Bei kurzfristigen Buchungen wird der Gesamtreisepreis sofort nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig. Bei Leistungen, die von uns nur vermittelt werden, wie z.B. Flug-, Hotel-, und Versicherungsbuchungen gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Anbieters, bei der die Höhe der Anzahlung je nach Leistung und Anbieter zwischen 20% bis 100% betragen kann.

Leisten Sie die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Fälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach einer Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit den Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.

03. Leistungen, Leistungsänderungen
Die mit Ihnen vertraglich vereinbarten Leistungen ergeben sich aus den Beschreibungen auf unserer Internetpräsenz, unseren Katalogen und den Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Sprachreisen Carambuco®.

Von Sprachreisen Carambuco® beauftragte Leistungsträger (z. B. Sprachschulen) und Reisebüros sind nicht von uns bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Angaben in Katalogen bzw. in Reiseausschreibungen oder in der Buchungsbestätigung hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrags abändern.

Unsere Leistungen umfassen während Ihres Aufenthaltes grundsätzlich nur den Sprachunterricht sowie Unterkunft. Genannte Möglichkeiten oder Gelegenheiten zu optionalen Programmen (Freizeit, Ausflüge), die seitens der Schulzentren oder Drittanbietern vor Ort zusätzlich angeboten werden, sind nicht Bestandteil des Vertrages.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von Sprachreisen Carambuco® nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Wir sind verpflichtet, Sie über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

Sollte eine erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vorliegen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Sprachreisen Carambuco® in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung durch Sprachreisen Carambuco® über die Änderung der Reiseleistung unserer Firma gegenüber geltend zu machen.

04. Reiserücktritt, Storno
Sie können jederzeit Ihre Sprachreise stornieren und von dem Vertrag zurücktreten. Diese Stornierung sollte von Ihnen schriftlich formuliert und uns zugesendet werden. Wir empfehlen den Versand des Reiserücktritts per Einschreiben.

Treten Sie von der Reise vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verliert Sprachreisen Carambuco® den Anspruch auf den Reisepreis. Wir können, soweit wir den Rücktritt nicht zu vertreten haben oder kein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung in Form einer Pauschale für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Gesamtreisepreis verlangen. Maßgeblich für die Berechnung der Pauschale ist der Tag des Eingangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns und der gewöhnlich ersparten Aufwendung und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen:

bis 31 Tage vor Reiseantritt 20% vom Gesamtreisepreis, mindestens jedoch 75 €

vom 30. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50% vom Gesamtreisepreis

vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60% vom Gesamtreisepreis.

vom 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt 80% vom Gesamtreisepreis

vom 7. Tag bis 4. Tag vor Reiseantritt 90% vom Gesamtreisepreis

ab 3. Tag vor Reiseantritt 100 % vom Gesamtreisepreis

Bei Nichtantritt der Reise ohne vorherige Stornierung („No Show“) wird 100% des Gesamtreisepreises fällig.

Ihnen bleibt es in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass Sprachreisen Carambuco® überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Pauschale.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Bis zum Reiseantritt können Sie verlangen, dass anstatt Ihrer Person ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Sprachreisen Carambuco® kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften Sie und der Dritte uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten möglicherweise entstehenden Mehrkosten.

05. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen auf Grund vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern (z.B. Sprachschulen) um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, dass es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Wir als Reiseveranstalter sind berechtigt, in der Regel 20% des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einzubehalten. Der Nachweis niedrigerer Kosten bleibt Ihnen natürlich unbenommen.

06. Rücktritt und Kündigung durch Sprachreisen Carambuco®
Wir können in den nachfolgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen:

Sollte einmal die Mindestteilnehmerzahl an einem Sprachkurs nicht erreicht werden, behalten sich unsere Leistungsträger vor, die Anzahl der Unterrichtsstunden in Relation zur Anzahl der vorhandenen Teilnehmer zu verkürzen oder auch gegebenenfalls Einzelunterricht zu erteilen.

Wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Sprachreisen Carambuco® nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Unsere örtlichen Vertreter sind bevollmächtigt, Abmahnungen auszusprechen und namens und in Vollmacht von Sprachreisen Carambuco® den Reisevertrag zu kündigen. Kündigt Sprachreisen Carambuco® bzw. der bevollmächtigte Vertreter, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.

07. Aufhebung des Vertrages – Höhere Gewalt
Wird die Reise bzw. der Antritt der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

08. Haftung , Haftungsbeschränkung, Gewährleistung
Sprachreisen Carambuco® steht im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns ein für:

die gewissenhafte Reisevorbereitung

die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger

die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und landesüblichen Verhältnisse.

die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben. Wir haften jedoch nicht für Angaben und Leistungsbeschreibungen für Leistungen, bei denen wir als Vermittler auftreten, wie z.B. bei Hotel-, Flug– und Versicherungsbuchungen oder aus Prospekten und Webseiten Dritter.

Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

Die Haftung von Sprachreisen Carambuco® gegenüber dem Reisenden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, für Schäden, die nicht Körperschäden sind, oder wenn der Reiseveranstalter für einen dem Reiseteilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet und als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

Ein Schadensersatzanspruch gegen Sprachreisen Carambuco® ist insoweit beschränkt und ausgeschlossen, als auf Grund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, welche auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann.

Änderungen der Leistungen und Preise gegenüber den Angaben im Katalog oder Internet sind bis zur Reisebestätigung möglich. Dies gilt auch für Änderungen auf Grund von Druckfehlern und Irrtümern.

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Wir können auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass wir eine gleichwertige oder höherwertige Ersatzleistung erbringen.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Sprachreisen Carambuco® innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen. Ein konkludentes Verhalten reicht nicht aus. Dasselbe gilt, wenn Ihnen die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn Ihre sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt wird. Sie schulden Sprachreisen Carambuco® den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für Sie von Interesse waren. Sie haben das Recht, unbeschadet der Minderung oder Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. Partneragentur zur Kenntnis zu geben. Ein Anspruch auf Herabsetzung des Reisepreises besteht nicht, soweit Sie es schuldhaft unterlassen den Mangel anzuzeigen. Unsere Reiseleitungen bzw. Vertretungen sind beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen Sprachreisen Carambuco® anzuerkennen.

Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) verlangen. Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§651c bis 651f BGB) sind von Ihnen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich gegenüber Sprachreisen Carambuco® geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, soweit Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Ihre Ansprüche verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem Ihre Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren. Eine Abtretung von Ihren Ansprüchen gegen uns an andere Reiseteilnehmer sowie an Dritte ist unzulässig. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen. Die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche eines Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen ist ausgeschlossen.

09. Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen, Gesundheitsbestimmungen
Sprachreisen Carambuco® weist im Reisekatalog sowie in den Reiseunterlagen auf die Bestimmungen für das jeweilige Reiseland hin. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Reisende Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland ist und keine besonderen Verhältnisse in der Person des Reiseteilnehmers gegeben sind, welche die Ablehnung eines Visums zur Folge hätte. Für Angehörige anderer Staaten geben die jeweils zuständigen Konsulate Auskunft.

Ergänzend zu den gemachten Angaben in den Länderinformationen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass der Reisende sich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe-Maßnahmen rechtzeitig zu informieren hat und ggf. ärztlichen Rat einholen sollte. Unter www.auswaertiges-amt.de finden Sie viele nützliche Infos.

10. Datenschutz
Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt, soweit sie zur ordnungsgemäßen Auftragsabwicklung notwendig sind. Gerne informieren wir Sie über Ihre bei uns gespeicherten Daten. Sie können diese jederzeit nach Vertragsende löschen lassen. Wünschen Sie keine Informationen mehr von uns zu erhalten, teilen Sie uns dies einfach kurz per Mail mit und wir löschen Ihre Daten umgehend. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie auch auf unserer Internetseite.

11.Gerichtsstand
Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, sowie für Passiv-Prozesse ist der Sitz des Reiseveranstalters. Dies gilt nur dann nicht, wenn internationale Übereinkommen zwingend etwas anderes vorschreiben. Es wird die Anwendbarkeit deutschen Rechts vereinbart.

Wedemark, den 20.10.2009
Sprachreisen Carambuco®
Ihre Agentur für Sprachkultur
Am Wedemarkbad 39
30900 Wedemark

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Feiertage:

Neujahr
01.01.25
Hl. 3 Könige
06.01.25
Valentinstag
14.02.25
Rosenmontag
03.03.25
Faschingsdienstag
04.03.25
Aschermittwoch
05.03.25
Sommerzeit
30.03.25
Karfreitag
18.04.25
Ostersonntag
20.04.25
Ostermontag
21.04.25
Tag d. Befreiung (I)
25.04.25
Tag der Arbeit
01.05.25
Muttertag
11.05.25
Chr. Himmelfahrt
29.05.25
Tag d. Republik (I)
02.06.25
Pfingstsonntag
08.06.25
Pfingstmontag
09.06.25
Fronleichnam
19.06.25
Friedensfest Augsb.
08.08.25
Maria Himmelfahrt
15.08.25
Tag der Einheit (D)
03.10.25
Erntedankfest
05.10.25
Nationalfeiertag (A)
26.10.25
Winterzeit
26.10.25
Halloween
31.10.25
Reformationstag
31.10.25
Allerheiligen
01.11.25
Volkstrauertag
16.11.25
Buss und Bettag
19.11.25
Totensonntag
23.11.25
1. Advent
30.11.25
Nikolaus
06.12.25
2. Advent
07.12.25
Maria Empfängnis
08.12.25
3. Advent
14.12.25
4. Advent
21.12.25
Heiligabend
24.12.25
1. Weihnachtstag
25.12.25
2. Weihnachtstag
26.12.25
Sylvester
31.12.25
Feiertage in diesem Monat»

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